AGB’S
AGB’s SCHATTESTUBE
- Allgemeines
1.1 Diese Bestimmungen sind für alle Kundengeschäfte von Schattestube, soweit nicht schriftlich besondere vertragliche Abmachungen getroffen werden sind.
1.2 Ergänzend finden die Allgemeinen Bedingungen für Bauarbeiten des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverbandes SIA (SIA-Norm 118 sowie die SI-A-Norm 342 oder deren Nachfolger) Anwendung.
1.3 Für die technische Ausführung (z.B. Materialbeschaffenheit) und die verwendeten Begriffe (z.B. Armlänge bei Gelenkarmmarkisen) sind die technischen Datenblätter der gewählten Produkte massgebend. Bezüglich der Produkteeigenschaften (z.B. Wartung, Pflege, Witterungseinflüsse, vorausgesetzte Einbauverhältnisse) ebenfalls.
1.4 Technische Änderungen an unseren Produkten bleiben stets vorbehalten, ins-besondere auch der Ersatz von älteren Modellen durch neuere Modelle im Rahmen von Nachbestellungen bzw. Nachlieferungen. Auch wenn die Firma Schattestube bemüht ist, die Unterschiede zwischen den einzelnen Produkten möglichst klein zu halten, sind gewisse ästhetische oder funktionale Unterschiede nicht vermeidbar.
- Leistungsumfang und Fristen
2.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung der Firma Schattestube. Ab Offertstellung sind die Preise 30 Tage gültig.
2.2 Im vereinbarten Preis ist die Durchführung des Auftrages enthalten. Weitere Arbeitsgänge, Anfahrten, Wartezeiten und Regiearbeiten werden zum jeweils gültigen Regiestundensatz rein netto zusätzlich verrechnet.
2.3 Die Firma Schattestube sichert die Verwendung hochwertiger Materialien und eine einwandfreie Verarbeitung nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Stand der Technik zu. Sie gewährleistet die rechtzeitige Ausführung der Arbeiten. Die vereinbarten Fristen und Termine beginnen zu laufen, wenn uns alle von Ihnen zu liefernden, für die Fabrikation nötigen Entscheide wie Produkt, Spezifikation und Farbe schriftlich vorliegen.
2.4 Für die Montage und die Garantieleistungen ermöglichen Sie uns den ungehinderten Zugang zum Montageort. Dies bedeutet, dass allfällige Lasttraghilfen, Gerüstkosten und Hilfsmittel für einen ungehinderten und sicheren Zugang zu Ihren Lasten gehen. Eben-falls sind Sie verantwortlich dafür, dass der Montageuntergrund tragfähig und frei von gefährdeten Leitungen, wie z.B. Strom und Wasser, ist.
- Preise und Zahlungskonditionen
3.1 Sie verpflichten sich zur Bezahlung des vereinbarten bzw. aufgrund des definitiven Ausmasses fest-gesetzten Preises. Barrückbehalte sind nicht zulässig. Eine allfällige Mehrwertsteueränderung geht zu Ihren Lasten.
3.2 Zahlungskonditionen
– Aufträge unter CHF 1’000.00: 10 Tage netto nach Rechnungsstellung.
– Aufträge ab CHF ab 1’000.00: 50 % bei Bestellung,der verbleibender Rest: 15 Tage nach Rechnungs-stellung.
Die oben genannten Zahlungsfristen gelten als Verfalltage. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen behalten wir uns die Geltendmachung eines Verzugszinses von 6% p.a. sowie weiteren Schadens vor; eine Mahnung ist für den Eintritt des Verzuges nicht notwendig. Teilrechnungen bleiben vorbehalten.
3.3 Das von Ihnen unterzeichnete Angebot gilt als unterschriftliche Anerkennung in Bezug auf den vereinbarten Preis.
- Werkabnahme und Garantie
4.1 Ohne Gegenbericht innerhalb einer Frist von zehn Tagen ab Rechnungsdatum gilt das Werk als mängel-frei abgenommen.
4.2 Die Garantie im Sinne einer Gewährleistungsfrist beträgt ab Rechnungsdatum ohne weitere Information zwei Jahre. Die Rechnung gilt als Garantienachweis. Mängel und Fehler sind sofort nach deren Entdeckung schriftlich und unter unaufgeforderter Vorlage des Garantienachweises (Rechnung) zu melden. Eingriffe und Reparaturen Dritter beenden unsere Garantie und Gewährleistungspflicht sogleich; jede Haftung ist diesfalls ausgeschlossen.
- Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für die Beurteilung von Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte am Hauptsitz der Schattestube ausschliesslich zuständig. Die Firma Schattestube behält sich aber vor, den Kunden auch an seinem Wohnsitz- bzw. Sitzgerichtsstand in Anspruch zu nehmen.